Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
09.04.2025
Bebauungspläne sind geltendes Baurecht. Kommunen regeln damit ihre bauliche Entwicklung. Neben der Schaffung eines städtebaulich verträglichen Ortsbilds hat ein Bebauungsplan einen weiteren großen Vorteil: Er regelt verlässlich, was gebaut werden darf. Gerade für den Verkauf von Altbauten kann das von Nutzen sein, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB), denn viele Kommunen fördern inzwischen die Nachverdichtung. Ein kleines Siedlungshaus, längst zu bescheiden für heutige Ansprüche, kann so oft erheblich erweitert werden – und wird damit für Käufer interessant, die das Objekt bislang keines Blickes würdigten. Verkäufer älterer Immobilien sollten also vor dem Verkauf klären, wie viel Potenzial ihr Grundstück hat. Ein Blick in den geltenden Bebauungsplan, eine Nachfrage beim zuständigen Bauamt, bringen schnell Klarheit und damit eventuell Vorteile beim Verkaufsgespräch. Wer ein Übriges tun möchte, der lässt in einer Bauvoranfrage klären, wie das Haus erweitert oder sogar abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden darf.
Admin - 09:48:14 | 1 Kommentar
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