30.04.2025
Private Bauherren haben bei Schlüsselfertigbauten das Recht auf eine umfassende Baubeschreibung, die vor Vertragsschluss übergeben werden muss. So regelt es das Bauvertragsrecht für alle seit dem 1. Januar 2018 unterzeichneten Verbraucherbauverträge. Der Verband Privater Bauherren (VPB) gibt zu bedenken, dass die erste Baubeschreibung als Auftakt für die eigentlichen Verhandlungen über die Leistung gedacht ist. Für diese Verhandlungen sollten Bauherren ausreichend Zeit einplanen. Der Gesetzgeber will mit der vorvertraglichen Übergabe der Baubeschreibung nämlich einen Qualitätswettbewerb ermöglichen. Der Verbraucher soll so die Gelegenheit bekommen, mehrere Baubeschreibungen miteinander zu vergleichen. Dazu benötigen Bauherren Zeit, denn sie müssen sich dazu mit einem Bausachverständigen zusammensetzen, der ihnen erklären kann, ob das Angebot wirklich ein Rolls-Royce ist oder nicht. Vorvertraglich bedeutet also nicht: kurz vor der Unterschrift. Und auch wenn eine Baubeschreibung klarer Favorit ist, sollte man sich mit dem Vertragsschluss so lange Zeit lassen, bis alles in Ruhe geklärt und verhandelt worden ist, denn nach der Unterschrift unter den Vertrag ist für die Investition mehrerer Hunderttausend Euro kaum noch eine Weichenstellung möglich und das Risiko liegt voll bei den Bauherren.
Admin - 08:52:38 | 2 Kommentare