Viele träumen vom eigenen Heim - Zehntausende wagen es jedes Jahr, sie inves-tieren einen großen Teil ihres Vermögens in ein eigenes Zuhause und verpflichten sich damit finanziell auf Jahrzehnte. Um Kosten und Termine unter Kontrolle zu halten, ent-schließen sich dabei viele zum Bau eines sogenannten schüsselfertigen Hauses. Andere hoffen, beim Kauf einer Altbau- Immobilie Anschaffungs- und Modernisierungs-ausgaben nicht aus dem Blick zu verlieren.
Aktuelle Untersuchungen des VPB zeigen: Drei Viertel der Bauverträge sind mangel-haft. In den meisten fehlen wichtige Planungsleistungen, zwei Drittel aller ange-botenen Bauten sind nur auf dem Papier schlüsselfertig. Tatsächlich hapert es in einem Großteil der Baubeschreibungen an wichtigen Bauteilen und Leistungen. Für Dinge, die Bauherren für selbstverständlich gehalten haben, müssen sie enorme Summen nachzahlen, nicht selten bis zum Gegenwert eines Mittelklassewagens. In rund drei Vierteln aller Fälle leisten Bauherren unfreiwillig enorme Vorauszahlungen - und haben im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens keinerlei Sicherheit. Wie kann sich der Bauherr vor solcher Willkür und Überraschungen schützen?
Vor dem Hintergrund all dieser Probleme und Fallstricke gründeten Betroffene 1976 den Verband Privater Bauherren, um auch für diese das fachliche Know-How der Profis zu erschließen. Seit seiner Gründung hat der VPB mit seinem Netzwerk aus firmen-neutralen und unabhängigen Baufachleuten mehr als 100.000 Bauherren auf dem Weg in die eigenen vier Wände beraten. Die Erfahrung zeigt: Je früher die Bauherren zur Beratung kommen, desto besser können sie ihre Interessen wahren.
Neben der baubegleitenden Beratung bei Neubauten kommt den Altbauten eine wichtige Bedeutung zu. Immer mehr Familien interessieren sich für eine Bestands-immobilie. Erfahrungsgemäß müssen neben den Anschaffungskosten noch einmal erhebliche Gelder in die Sanierung eines Altbaus investiert werden, bevor er heutigem Wohn- und Energiestandard entspricht. Das Expertennetzwerk im VPB hilft bei der individuellen Planung. Bausachverständige begutachten die Substanz und beraten Sie bei der Modernisierung, in technisch und finanziell sinnvollen und überschaubaren Etappen. Dabei sind sie immer strikt firmen- und produktneutral.
Der VPB setzt sich auch auf politischer Ebene für die Interessen und Rechte der privaten Bauherren ein, unter anderem als Mitglied des Deutschen Baugerichtstags sowie in der Initiative „Kostengünstig qualitätsbewußt Bauen“ des Bundesbauministe-riums. Dort hat der VPB maßgeblich an den sogenannten „Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern“ mitgearbeitet, die heute Grundlage der Beurteilung vieler Bauverträge sind. Außerdem ist der VPB beim Bundes-tag als anhörungsberechtigt akkreditiert und hat das Recht auf Abmahnung und Unterlas-sungsklagen bei verbraucherwidrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zwar haben private Bauherren auf dem Papier eine Vielzahl von Möglichkeiten auch bei mangelhaften Bauten im Nachhinein den Rechtsweg zu beschreiten und so zu einer Nachbesserung zu kommen. In der Praxis ist das jedoch in der Mehrzahl der Fälle kaum durchführbar: Bauprozesse ziehen sich in der Regel über mehrere Jahre hin, Streitdauer von fünf bis zehn Jahren sind dabei auch bei Klagen von privaten Geschädigten keine Seltenheit. Die Gerichte sind in den unteren Instanzen nicht mit Baukammern ausge-rüstet, d.h. die Richter sind im Normalfall ausschließlich auf die zeitaufwendige Zuarbeit von teuren Sachverständigen angewiesen. All dies muß von den privaten Bauherren über die gesamte Prozeßdauer vorfinanziert werden, was diesen nach einem Eigenheimkauf häufig nicht möglich ist. Dazu kommt, daß am Ende eines solchen Verfahrens häufig das Bauunternehmen - z.B. nach einer Insolvenz - nicht mehr greifbar ist, so daß selbst ein in jahrelanger Kleinarbeit erstrittenes Recht nicht mehr in Geld und damit Mängelbehebung umsetzbar ist.
Dies ist der Grund, weshalb der VPB allen privaten Bauherren empfehlen, rechtzeitig schon im Vorfeld eines Baus oder Kaufs qualifizierten Rat zu suchen und so ein möglichst mängelfreies Bauwerk zu erhalten. Dafür ist eine strikte Trennung von Planung und Ausführung unabdingbar und Produkt- und Firmenneutralität oberstes Gebot.
Das V.P.B. Regionalbüro Hellweg- Sauerland ist als eines der insgesamt mittlerweile über 60 VPB- Regionalbüros im Auftrag des Verband Privater Bauherren e.V. für die seine Mitglieder im Raum Beckum, Oelde, Enningerloh, Wadersloh, Werl, Ense, Soest, Bad Sassendorf, Lippetal, Welver, Möhnesee, Lippstadt, Warstein, Geseke, Erwitte, Rüthen, Anröchte, Arnsberg, Sundern, Meschede, Eslohe, Bestwig, Brilon, Olsberg, Winterberg, Medebach und Hallenberg (Postleitzahlen 59269- 59329 und 59457- 59969) zuständig.
· allgemeineBauberatung
- technische Prüfung von Vertragsunterlagen und Prüfung von bautechnischen Unterlagen samt aller Bestandteile in Bezug auf Voll-ständigkeit, Qualitätsstandard und Umsetzung der Bauherrenwünsche
· Durchführung von baubegleitendenBaustellen- und Qualitätskontrollen im Rah-men der Bauabwicklung auf Einhaltung des Bauvertrags und der allgemein anerkannten Regeln der Technik samt Erstellung von Baustellenberichten, wobei sich nachfolgend aufgeführte frei beauftragbare Baustellenkontrollen (Beispiel: unterkellerter Mauerwerks-bau) in der Praxis bewährt haben:
1. Baustellenkontrolle nach Fertigstellung der Fundamente, Bankette und Grundleitungen unter Berücksichtigung des Bodengutachtens vor Einbringen der Sohlplatte 2. Baustellenkontrolle nach Fertigstellung des Kellermauerwerks, der Kellergeschoß-decke, der Außenwandabdichtung und der Drainage vor der Anfüllung des Arbeitsrau- mes 3. Baustellenkontrolle nach Fertigstellung der Außen- und Innenwände und der Geschoß-decken vor Beginn der Ausführung der Dachdeckerarbeiten bzw. der Verblend- oder Verkleidungsarbeiten der Hausfassade 4. Baustellenkontrolle bei Rohbaufertigstellung einschl. Dachstuhl und eingedecktem Dach vor der Abbau des Fassadengerüstes 5. Baustellenkontrolle nach Einbau der Wärmedämmung in der Dachdecke und den Dachschrägen sowie der Fenster und Außentüren vor Ausführung der inneren Verklei-dungsarbeiten und Beginn der Rohinstallationen 6. Baustellenkontrolle nach Durchführung der Rohinstallationen vor Ausführung der Innenputzarbeiten 7. Baustellenkontrolle nach Fertigstellung des Innenputzes, der Dachdämmung mit Dampfbremse sowie evtl. der Fußbodenheizung vor Einbau des Estrichs 8. Baustellenkontrolle nach Durchführung der Gipskarton-, Estrich-, und Fliesenarbeiten sowie der Objektinstallation 9. Fachbegleitung zur Vorabnahme (Bodenbelags-, Malerarbeiten, Außenputz, Innen-türen, Fenster, Funktionsprüfung Haustechnik) 14 Tage vor Übergabe des Hauses 10. Fachbegleitung zur Abnahme und Übergabe
· Prüfung undBeurteilung der Bausubstanz von Kauf- Immobilien in Bezug auf deren baulichen Zustand einschl. der Feststellung von sichtbaren Baumängeln und evtl. notwen-digem Sanierungsbedarf
· Unterstützung bei derDurchsetzung von Nachbesserungen und Gewährleis-tungsansprüchen bei mangelhafter Bauausführung
- Gebrauchtimmobilie(Beurteilung der Bausubstanz; Empfehlung zur Veranlassung von Gutachten bei versteckten Mängeln; Ermittlung des Instandhaltungs- und Moderni-sierungsbedarfs, Beratung beim Immobilienkauf bzw. Hauskauf etc)
- Bauen im Bestand(Beratung zu Umbau-, Sanierungs- und Denkmalschutzmaßnah-men; Bestandsaufnahmen etc.)
- Grundstück(Grundstücksanalysen; Beratung zur Bebaubarkeit; Beratung beim Grund-stückskauf, etc.)
- Bauplanungsprüfung(Bedarfsermittlung; Beratung zum Raumprogramm; Überprü-fung der Ergebnisse der Bauantrags- und Ausführungsplanung; Abstimmung techni-scher Planinhalte etc.)
- Baumaterialien(technische Beratung über die Vor- und Nachteile verschiedener Bau-weisen und Bauteile etc.)
- Bauphysik(Beratung zum Wärme-, Feuchte- sowie Schallschutz; Beratung zu Energie-sparmaßnahmen etc.)
- Bauvertragsprüfung(bautechnische Prüfung von Angeboten und Bauverträgen nach den Kriterien Kosten-, Qualitäts- und Terminsicherheit; Beurteilung von Zahlungsmoda- litäten; Beratung beim evtl. Architektenvertrag; Überprüfung der Preisangemessenheit von Nachträgen einschließlich schriftlicher Stellungnahme. etc.)
- Baukontrolle(Durchführung von baubegleitenden Qualitätskontrollen an sichtbaren Bauteilen; Kontrolle von Bauterminen und Baukosten; frühzeitiges Erkennen von Mängeln und Minimieren von Bauschäden; baufachliche Überprüfung der Abschlags- und Schlußrechnungen auf Vertragskonformität; Fälligkeit und Angemessenheit unter Berücksichtigung vorhandener Ausführungsmängel etc.)
- Bauschaden(Diagnose und frühzeitiges Erkennen von sichtbaren Bauschäden und Baumängeln etc.)
- Gewährleistung(Feststellung von Gewährleistungsansprüchen bei auftretenden Gewährleistungsmängeln, Hilfe beim Durchsetzen des vertraglichen Anspruches auf fachgerechte und mängelfreie Ausführung der Leistungen; Mängelbeseitigungsmnage-ment beim Auftreten von ein großen Anzahl von Mängeln etc.)
- Baurechtsstreit(Möglichkeit des Interessenausgleiches zwischen allen am Bau Betei-ligten, fachtechnische Unterstützung bei eventuellen Rechtsstreiten etc.)
- Eigenleistung(Beratung zu Eigenleistungen und Sonderleistungen, etc.)
- Wertgutachten(Beurteilung von Wertgutachten für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Mietobjekte etc.)
- Rechtsdienstleistungen in Einzelfällen im Rahmen der Berufs- und Tätigkeitsbildes des Bauherrenberaters
Informationen zum VPB- Regionalbüro Hellweg-Sauerland: