Folgende Punkte werden bei einer Gebäudeenergieberatung behandelt:
Erfassung des Ist-Zustand des Gebäudes an Ort und Stelle (bautechnische, bauphysikalische und hei-zungstechnische Gegebenheiten etc.)
Erstellung eines Beratungsberichtes mit Darstellung des Ist-Zustandes.
Wo geht an den Außenbauteilen und Wärmebrücken Wärme verloren?
Welche energieeffiziente Modernisierungsmaßnahme zur Einsparung von Heizkosten (drei Varianten) sind sinnvoll und können zur Wertsteigerung des Gebäudes beitragen?
Welche Finanzierungskonzepte und Zuschüsse (z.B. von Bund, Ländern und Kommunen, KfW-Pro- gramme etc.) gibt es für die Gebäudemodernisierung?
Folgende Unterlagen werden benötigt (*oder sind evtl. noch örtlich aufzunehmen):
allgemeine Angaben zum Eigentümer (Name, Anschrift, Telefon)
allgemeine Angaben zum Objekt (Anschrift, Flurbezeichnung, Anzahl der Wohnungen, Bauart etc.)
Lageplan (mit Ausrichtung zur Himmelsrichtung*)
Bauzeichnungen* (bemaßte Grundrisse der Geschosse mit allen Tür- und Fensteröffnungen, bemaßte Schnitte, Ansichten mit allen Geländehöhen)
Baubeschreibung* (Beschreibung der verwendeten Bauteile, wie Außenwandaufbau, Fensterqualität, Dachdämmung)
Typ der Heizungs- und Warmwasseranlage* (Typ, Baujahr, Standort, Rohrleitungen, Steuerung, evtl. Solaranlage etc.)
Angabe von zusätzliche Heizquellen* (Kamin, Kachelofen etc.)
Berechnung der beheizten Wohn- bzw. Nutzfläche*
Angaben zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen* (z.B. Wärmeschutzmaßnahmen, Austausch der Heizungsanlage)
Energieverbrauchsdaten / Heizkostenabrechnung der letzten 3 Jahre
letztes Schonsteinfeger-Protokoll (Abgasmessung)
Voraussetzung für die Gewährung von Fördermittel für eine Energieberatung (Stand: 10/2009):
BAFA- Berechtigung des Energieberaters für die Vor-Ort-Beratung (Beraternummer K. Sommer: 165822).
Durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wird eine "ingenieurmäßige" Vor- Ort-Beratung auf ein gesamtes Gebäude gefördert. Die Laufzeit des Förderprogramms ist gegenwärtig bis zum 31.12.2014 festgelegt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 300 Euro für Ein-/ Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von jeweils 50 Euro gezahlt. Für die zusätzliche Integration thermografischer Untersuchungen wird ein Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro gewährt. Für die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test) wird ein Bonus in Höhe von 100 Euro gewährt.
Der gesamte Zuschuss (einschließlich der Boni) ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.
Die Antragstellung erfolgt durch den zugelassenen Energieberater.
Das Gebäude muß sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und die Baugenehmigung vor dem 31.12.1994 bekommen haben.
Die Gebäudehülle darf aufgrund anschließender Baumaßnahmen nicht zu mehr als 50 % verändert worden sein.
Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muß zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.
Allgemeines zum Energieausweis:
Mit dem Energieausweis (Energiepass) soll die energetische Qualität von Gebäuden dokumentiert werden.
Der Energieausweis wird (mit einigen Ausnahmen) immer für EIN Gebäude ausgestellt (und nicht für einzelne Wohnungen oder Gebäudeteile).
Grundlage für die Berechnung ist ein einheitliches Verfahren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und den geltenden DIN-Normen.
Der Energieausweis ist aufgrund der Einteilung des Gebäudes in eine Energieeffiziensklasse ein Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude und ist ein beachtenswerter Marktfaktor für die Miethöhen- und Kaufpreisent-wicklung.
Der Energieausweis (Energiepaß) muß bei Eigentümer- oder Mieterwechsel vorgelegt werden.
Es besteht keine Pflicht den Energieausweis auszuhändigen und zu überlassen.
Wird der Energieausweis nicht vorgelegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße ge-ahndet werden kann.
Die Geltungsdauer für Energieausweise beträgt, wenn die energetische Qualität des Gebäudes bis dahin unverändert bleibt, gem. der EnEV 10 Jahre.
Ab wann ist der Energieausweis Pflicht ?
ab 01.01.09: Ausweispflicht für Wohngebäude
Anmerkung:
Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 sind nur Energiebedarfs-sausweise zulässig.
Bei Wohngebäuden mit Bauantrag nach dem 01.11.1977, Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten, gem. WSVO vom 11.08.1977 modernisierte Häuser vor 1978 erbaut sowie bei Nichtwohngebäuden besteht die Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchs- oder -bedarfsausweis.
ab 01.07.09: Ausweispflicht für Nichtwohngebäude
Anmerkung:
Es besteht die Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchs- oder -bedarfsausweis.
Es besteht keine Ausweispflicht für Baudenkmäler.
2.1 Bedarfsausweis:
Allgemeines zum Energie-Bedarfsausweis:
Beim Energiebedarfsausweis wird auf der Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen mit Hilfe standardisierter Randbedingungen nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes aufgrund einer detaillierten Datenerfassung ermittelt.
Zum Bedarfsausweis gehört eine Analyse der wärmetechnischen Qualität des Gebäudes und die Dar-stellung möglicher Energiesparmaßnahmen einschl.der notwendigen Infomationen zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Absenkung des Primärenergiebedarfs und Reduzierung der CO2-Emissionen und damit zur Verringerung der Energiekosten der Immobilie.
Insbesondere bei anstehenden Instandsetzungen oder Sanierungen lohnt es sich, einen ausführlichen Energieausweis erstellen zu lassen,weil die Mehrkosten für die energieeinsparende zusätzlichen Maß-nahmen aufgrund detaillierter Berechnungsmethoden und Variantenprüfung besonders niedrig sind.
Der Bedarfsausweis enthält objektive Aussagen zur Gebäude- und Anlagenqualität, unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten. Hierzu wird u. a. das beheizte Gebäudevolumen, die Bauteilflächen der Außenbauteile (Fenster, Außenwände, Dächer, Kellerdecke, Wänden und Decken zu unbeheizten Räumen etc.), die Qualität der Heizungsanlage, die Baumaterialien und Konstruktionsaufbauten der Bauteile, der Luftwechsel im Gebäude oder der Gewinn durch solare Einstrahlung ermittelt.
Der Bedarfsausweis weist im Vergleich zum Verbrauchsausweis häufig einen höheren Wert aus, da bei der Berechung davon ausgegangen wird, daß alle Räume gleichmäßig beheizt werden.
Varianten des Energiebedarfsausweises:
Variante 1: Energiebedarfsausweis nach vereinfachter Datenaufnahme: Der Energiebedarfsausweis nach vereinfachter Datenaufnahme ohne Vor-Ort-Begehung (bei vollständig vorgelegten Unterlagen) wird nach den “Regeln der vereinfachten Datenaufnahme” erstellt. Diese Variante ist nur möglich bei einfachen Grundrissen bzw. Gebäudekubaturen. Dieser einfache Energieausweis genügt nach dem Gesetz für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen oder für Wohngebäude ab dem Baujahr 1977, bei dem der energetische Standard der Wärmeschutzverordnung ab 1977 entspricht. Er ist aus baufachlicher Sicht nur von geringer Aussagekraft und das Ergebnis kann bis zu 1/3 von den Ergebnissen des Nachweis gem. Variante 3 abweichen.
Variante 2: Energiebedarfsausweis nach ausführlicher Datenaufnahme: Den Energiebedarfsausweis nach ausführlicher Datenaufnahme ohne Vor-Ort- Begehung (bei vollständig vorgelegten Unterlagen) beinhaltet detailliertere Daten des Gebäudes und liefert somit genauere Ergebnis-se. Der ausführliche Energieausweis ist verpflichtend für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen mit Bau-jahr vor 1977 und einem energetischem Standard, der nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 ent-spricht.
Variante 3: Energieausweis nach ausführlicher Datenaufnahme: Der Energiebedarfsausweis nach ausführlicher Datenaufnahme mit Vor- Ort- Begehung beinhaltet alle detaillierten Daten des Gebäudes und liefert somit sehr genauere Ergebnisse. Diese ausführlichste Variante bietet eine solide Grundlage für die weiter Durchführung von energieeffi- zienten Modernisierungsmaßnahmen.
Folgende Unterlagen werden für einen ausführlichen Energieausweis benötigt ( * oder sind evtl. noch örtlich aufzunehmen):
Anlaß des Auftrags (Verkauf, Vermietung, Modernisierung etc.)
allgemeine Angaben zum Eigentümer (Name, Anschrift, Telefon)
allgemeine Angaben zum Objekt (Anschrift, Gebäudeart, Gebäudebauart, Anzahl und Lage der Nut-zungseinheiten, Baujahr)
Lageplan (mit Ausrichtung zur Himmelsrichtung*)
Baubeschreibung* (Beschreibung aller vorhanden Außenbauteile der wärmedämmenden Gebäudehülle)
Bauzeichnungen* (bemaßte Grundrisse der Geschosse mit allen Tür- und Fensteröffnungen, bemaßte Schnitte, Ansichten mit allen Geländehöhen)
Berechnung der beheizten Wohn- bzw. Nutzfläche*
Typ der einzelnen Heizungsanlagen* (Typ, Baujahr, Brennstoff, Leistung, Standort, evtl. Solaranlage, Heizflächen, Temperaturregelung, Nachtabsenkung, Verteilung (Dämmung, Lage) , Auslegungstempe-raturen, Umwälzpumpe))
Typ der evtl. Lüftungsanlage* (Typ, Luftwechselrate, Flächenanteil, Übergabeart, Verteilung, Regelung, evtl. Wärmerückgewinnung, Stromversorgung, Ventilatorenleistung, Wärmeüberträger)
Typ der einzelnen Warmwassererzeugern* (Typ, Baujahr, Brennstoff, Leistung, Standort, Dämmung, evtl. Zirkulation, evtl. Solaranlage, evtl. dezentrale Erzeuger, Verteilung (Dämmung, Lage))
Angabe von dezentralen Wärmeerzeugern, wie z.B. Kamin oder Kachelofen* (Typ, Brennstoff, Deck-ungsanteil)
Angaben zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen* (z.B. Wärmeschutzmaßnahmen, Austausch der Heizanlage)
Energieverbrauch bzw. Heizkostenabrechnung der einzelnen Heizungssysteme von mindestens 3 Jahren
letztes Schornsteinfeger-Protokoll (Abgasmessung)
2.2 Verbrauchsausweis:
Allgemeines zum Energie-Verbrauchsausweis:
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung der energetischen Qualität des Gebäu-des mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei a ufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung (bei Nichtwohngebäuden zusätzlich Beleuchtung und Klimatisierung) ermittelt wird.
Hierbei werden auch das Klima und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt. Beim einfachen und kostengünstigen Verbrauchsausweis wird aus dem tatsächlichem Heizenerver-brauch mit einem standarisierten Rechenverfahren der Heizenergieverbrauch pro Wohn- bzw. Nutzfläche ermittelt.
Da das Nutzerverhalten in das Ergebnis eingeht, sind die Verbrauchswerte lediglich Anhaltswerte.
Verbrauchsausweise haben keine Angaben zur energetischen Verbesserung von Gebäuden und dienen deshalb nicht als Grundlage für Gebäudesanierungen.
Der Verbrauchsausweis beinhaltet allgemeine Empfehlungen über sinnvolle Sanierungs- und Modernisie-rungsmaßnahmen.
Folgende Unterlagen werden benötigt (*oder sind evtl. noch örtlich aufzunehmen):
Anlaß des Auftrags (Verkauf, Vermietung etc.)
allgemeine Angaben zum Eigentümer (Name, Anschrift, Telefon)
allgemeine Angaben zum Objekt (Gebäudeart, Gebäudetyp, Gebäudekategorie (bei Nicht-Wohngebäuden), Anschrift, Baujahr, Gebäudeteile, Anzahl der Wohnungen, Anzahl der Haupteingänge,evtl. beheizter Keller etc.)
Angabe der beheizten Wohnfläche*
Angabe der beheizten Nutzfläche* bei Nicht-Wohngebäuden
Angaben zur Länge eines evtl. Leerstands
Angaben zu evtl. schon sanierten Außenbauteilen (Dach, oberste Decke, Außenwände, Fenster, Au-ßentüren, Kellerdecke, Bodenplatte gegen Erdreich etc.)
Angaben zu den Heizungs- und evtl. Kaminsystemen* (Baujahr der Anlagentechnik, Anzahl der Hei- zungsanlagen, Brennstofftyp, Dämmung der Heizungsrohre, Reglertyp etc.)
Typ der evtl. Klimaanlage bei Nicht-Wohngebäuden* (Baujahr)
Energieverbrauch bzw. Heizkostenabrechnung der einzelnen Heizungssysteme von mindestens 3 Jah-ren Anmerkung: Die Verbrauchswerte können vom Eigentümer (z.B. für Mietwohnungen, für die der Verbrauch nicht vorliegt) auch beim zuständigen Versorgungsunternehmen gegen einen Gebühr angefragt werden.
Energieanteil für evtl. separate sonstige Wärme für Warmwasserbereitung oder Wirtschaftswärme (bei Nicht-Wohngebäuden) von mindestens 3 Jahren
Stromverbrauch (z.B. für Heizungsstrom, Warmwasserbereitung, Lüftung, Beleuchtung, Kühlung, Ver- brauchsobjekte etc.) von mindestens 3 Jahren bei Nicht-Wohngebäuden
3.1 Energieberatung:
Die Honorarkosten für die Energieberatung hängt vom Gebäudetyp, der Gebäudenutzung, der Gebäu-degröße, der Art und dem Umfang evtl. Modernisierungs- und Förderungsmaßnahmen sowie der Voll- ständigkeit der benötigten und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ab.
Die anfallenden Honorare orientieren sich nach den marktüblichen Vergleichspreisen.
Ein individuelles Festpreisangebot kann auf Anfrage jederzeit kurzfristig und unverbindlich erstellt werden. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder nehmen Sie telefonischen Kontakt auf.
3.2 Bedardarfsausweis:
Die Honorarkosten für die Ausstellung von Energieausweisen hängen vom Gebäudetyp, der Gebäude- nutzung, der Gebäudegröße, der benötigten Variante sowie der Vollständigkeit der benötigten und vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Informationen ab.
Die anfallenden Honorare orientieren sich nach den marktüblichen Vergleichspreisen.
Ein individuelles Festpreisangebot kann auf Anfrage jederzeit kurzfristig und unverbindlich erstellt werden. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder nehmen Sie telefonischen Kontakt auf
3.3 Verbrauchsausweis:
Die Honorarkosten für die Ausstellung einens Verbrauchsausweises betragen pauschal 75,-- € pro Nutzungseinheit, wenn alle benötigten Unterlagen und Informationen vom Auftraggeber vollständig vorgelegt werden.
Alle obigen Angabe zur gültigen Gesetzeslage sind ohne Gewähr!