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Folgende Punkte werden bei einer Gebäudeenergieberatung behandelt:

Erfassung des Ist-Zustand des Gebäudes an Ort und Stelle (bautechnische, bauphysikalische und hei-zungstechnische Gegebenheiten etc.)

Erstellung eines Beratungsberichtes mit Darstellung des Ist-Zustandes.

Wo geht an den Außenbauteilen und Wärmebrücken Wärme verloren?

Welche energieeffiziente  Modernisierungsmaßnahme zur  Einsparung von Heizkosten (drei Varianten) sind sinnvoll und können zur Wertsteigerung des Gebäudes beitragen?

Welche  Finanzierungskonzepte und  Zuschüsse (z.B. von Bund,  Ländern und  Kommunen, KfW-Pro- gramme etc.) gibt es für die Gebäudemodernisierung?


Folgende Unterlagen werden benötigt (*oder sind evtl. noch örtlich aufzunehmen):

allgemeine Angaben zum Eigentümer (Name, Anschrift, Telefon)

allgemeine  Angaben zum  Objekt (Anschrift,  Flurbezeichnung,  Anzahl der Wohnungen, Bauart etc.)

Lageplan (mit Ausrichtung zur Himmelsrichtung*)

Bauzeichnungen* (bemaßte Grundrisse der Geschosse mit allen Tür- und  Fensteröffnungen, bemaßte Schnitte, Ansichten mit allen Geländehöhen)

Baubeschreibung*  (Beschreibung  der  verwendeten Bauteile,  wie Außenwandaufbau, Fensterqualität, Dachdämmung) 

Typ  der  Heizungs- und  Warmwasseranlage* (Typ, Baujahr,  Standort, Rohrleitungen, Steuerung, evtl. Solaranlage etc.)

Angabe von zusätzliche Heizquellen* (Kamin, Kachelofen etc.)

Berechnung der beheizten Wohn- bzw. Nutzfläche*

Angaben zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen* (z.B. Wärmeschutzmaßnahmen,  Austausch der Heizungsanlage) 

Energieverbrauchsdaten / Heizkostenabrechnung der letzten 3 Jahre

letztes Schonsteinfeger-Protokoll (Abgasmessung)


Voraussetzung für die Gewährung von Fördermittel für eine Energieberatung (Stand: 10/2009):

BAFA- Berechtigung des Energieberaters für die Vor-Ort-Beratung (Beraternummer K. Sommer: 165822).

Durch die BAFA (Bundesamt für  Wirtschaft und  Ausfuhrkontrolle) wird eine  "ingenieurmäßige"  Vor- Ort-Beratung auf ein gesamtes Gebäude gefördert. Die Laufzeit des Förderprogramms ist gegenwärtig bis zum 31.12.2014 festgelegt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 300 Euro für Ein-/ Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Für die  Integration von  Hinweisen zur  Stromeinsparung wird ein  zusätzlicher  Bonus von jeweils 50 Euro gezahlt. Für die zusätzliche  Integration  thermografischer Untersuchungen wird ein  Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro gewährt. Für die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test) wird ein Bonus in Höhe von 100 Euro gewährt.

Der gesamte Zuschuss (einschließlich der Boni) ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.

Die Antragstellung erfolgt durch den zugelassenen Energieberater.

Das Gebäude muß sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und die Baugenehmigung vor dem 31.12.1994 bekommen haben.

Die  Gebäudehülle darf  aufgrund  anschließender  Baumaßnahmen nicht zu  mehr als  50 % verändert worden sein. 

Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muß zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.




Allgemeines zum Energieausweis:

Mit  dem  Energieausweis  (Energiepass) soll  die  energetische  Qualität von Gebäuden dokumentiert werden. 

Der  Energieausweis wird (mit einigen Ausnahmen) immer für EIN Gebäude ausgestellt (und nicht für einzelne Wohnungen oder Gebäudeteile).

Grundlage  für  die  Berechnung ist  ein  einheitliches  Verfahren  nach  der  Energieeinsparverordnung (EnEV) und den geltenden DIN-Normen.

Der Energieausweis ist aufgrund der Einteilung des  Gebäudes in eine Energieeffiziensklasse ein Gütesiegel für  Wohnungen und Gebäude und ist ein beachtenswerter  Marktfaktor für die Miethöhen- und Kaufpreisent-wicklung.

Der  Energieausweis  (Energiepaß)  muß bei  Eigentümer- oder  Mieterwechsel  vorgelegt werden.

Es besteht keine Pflicht den Energieausweis auszuhändigen und zu überlassen. 

Wird der Energieausweis nicht vorgelegt,  ist das eine Ordnungswidrigkeit,  die mit einer Geldbuße ge-ahndet werden kann.

Die Geltungsdauer für Energieausweise beträgt,  wenn die energetische  Qualität des Gebäudes bis  dahin unverändert bleibt, gem. der EnEV 10 Jahre.


Ab wann ist der Energieausweis Pflicht ?

ab 01.01.09: Ausweispflicht für Wohngebäude

Anmerkung:

Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 sind nur Energiebedarfs-sausweise zulässig.

Bei Wohngebäuden mit Bauantrag nach dem 01.11.1977, Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten, gem. WSVO vom 11.08.1977 modernisierte Häuser vor 1978 erbaut sowie bei  Nichtwohngebäuden besteht die Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchs- oder -bedarfsausweis.                                                  

ab 01.07.09: Ausweispflicht für Nichtwohngebäude

Anmerkung: 

Es besteht die  Wahlfreiheit zwischen  Energieverbrauchs- oder -bedarfsausweis.

Es besteht keine Ausweispflicht für Baudenkmäler.


2.1 Bedarfsausweis:

Allgemeines zum Energie-Bedarfsausweis:

Beim Energiebedarfsausweis wird auf der Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und  haustechnischen  Anlagen mit Hilfe  standardisierter Randbedingungen nach  technischen Regeln der  Energiebedarf des Gebäudes aufgrund einer detaillierten Datenerfassung ermittelt.

Zum Bedarfsausweis gehört eine  Analyse der wärmetechnischen Qualität des Gebäudes und die Dar-stellung möglicher Energiesparmaßnahmen einschl.der notwendigen Infomationen zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen  zur  Absenkung des  Primärenergiebedarfs und  Reduzierung der  CO2-Emissionen und damit zur Verringerung der Energiekosten der Immobilie.

Insbesondere bei anstehenden Instandsetzungen oder  Sanierungen lohnt es sich, einen ausführlichen Energieausweis erstellen zu lassen,weil die Mehrkosten für die energieeinsparende zusätzlichen Maß-nahmen aufgrund detaillierter Berechnungsmethoden und Variantenprüfung besonders niedrig sind.

Der  Bedarfsausweis enthält  objektive Aussagen  zur Gebäude- und Anlagenqualität, unabhängig vom  jeweiligen  Nutzerverhalten. Hierzu wird u. a. das  beheizte  Gebäudevolumen,  die  Bauteilflächen der Außenbauteile (Fenster, Außenwände,  Dächer,  Kellerdecke,  Wänden und  Decken zu  unbeheizten Räumen etc.), die  Qualität der  Heizungsanlage, die Baumaterialien und  Konstruktionsaufbauten der Bauteile, der Luftwechsel im Gebäude oder der Gewinn durch solare Einstrahlung  ermittelt.

Der  Bedarfsausweis weist im  Vergleich zum  Verbrauchsausweis häufig einen  höheren Wert aus, da      bei  der Berechung davon ausgegangen wird, daß alle Räume gleichmäßig beheizt werden.


Varianten des Energiebedarfsausweises:

Variante 1: Energiebedarfsausweis nach vereinfachter Datenaufnahme:                                          Der Energiebedarfsausweis nach vereinfachter Datenaufnahme ohne Vor-Ort-Begehung (bei vollständig vorgelegten Unterlagen) wird nach den “Regeln der vereinfachten Datenaufnahme” erstellt.                    Diese Variante ist nur möglich bei einfachen Grundrissen bzw. Gebäudekubaturen.
Dieser  einfache  Energieausweis  genügt nach dem  Gesetz für  alle  Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen  oder für  Wohngebäude ab  dem Baujahr 1977,  bei dem der  energetische  Standard der  Wärmeschutzverordnung ab 1977 entspricht.                                                                                          Er ist aus baufachlicher  Sicht nur von geringer  Aussagekraft und  das  Ergebnis kann bis zu 1/3 von den Ergebnissen des Nachweis gem. Variante 3 abweichen.

Variante 2: Energiebedarfsausweis nach ausführlicher Datenaufnahme:                   Den Energiebedarfsausweis nach ausführlicher Datenaufnahme ohne  Vor-Ort- Begehung  (bei vollständig vorgelegten Unterlagen) beinhaltet detailliertere Daten des Gebäudes und liefert somit genauere Ergebnis-se.                                                                                                                                                    Der ausführliche Energieausweis ist verpflichtend für  Wohngebäude mit bis zu  4 Wohnungen mit Bau-jahr vor 1977 und einem energetischem Standard, der nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 ent-spricht.

Variante 3: Energieausweis nach ausführlicher Datenaufnahme:
Der Energiebedarfsausweis nach ausführlicher Datenaufnahme  mit Vor- Ort- Begehung beinhaltet alle detaillierten Daten des Gebäudes und liefert somit sehr genauere Ergebnisse.
Diese  ausführlichste Variante bietet eine solide Grundlage für die  weiter Durchführung von energieeffi- zienten Modernisierungsmaßnahmen.


Folgende  Unterlagen werden für einen  ausführlichen  Energieausweis benötigt ( * oder sind evtl. noch örtlich aufzunehmen):

Anlaß des Auftrags (Verkauf, Vermietung, Modernisierung etc.)

allgemeine Angaben zum Eigentümer (Name, Anschrift, Telefon) 

allgemeine  Angaben zum  Objekt (Anschrift,  Gebäudeart,  Gebäudebauart, Anzahl und Lage der Nut-zungseinheiten, Baujahr)

Lageplan (mit Ausrichtung zur Himmelsrichtung*)

Baubeschreibung* (Beschreibung aller vorhanden Außenbauteile der wärmedämmenden Gebäudehülle)

Bauzeichnungen* (bemaßte Grundrisse der Geschosse mit allen Tür- und Fensteröffnungen, bemaßte Schnitte, Ansichten mit allen Geländehöhen)

Berechnung der beheizten Wohn- bzw. Nutzfläche*

Typ der einzelnen  Heizungsanlagen* (Typ, Baujahr, Brennstoff,  Leistung, Standort,  evtl. Solaranlage, Heizflächen,  Temperaturregelung,  Nachtabsenkung, Verteilung (Dämmung,  Lage) ,  Auslegungstempe-raturen,  Umwälzpumpe))

Typ der evtl. Lüftungsanlage* (Typ, Luftwechselrate, Flächenanteil, Übergabeart, Verteilung, Regelung, evtl. Wärmerückgewinnung, Stromversorgung, Ventilatorenleistung, Wärmeüberträger)

Typ der einzelnen  Warmwassererzeugern* (Typ,  Baujahr,  Brennstoff, Leistung, Standort, Dämmung, evtl. Zirkulation, evtl. Solaranlage, evtl. dezentrale Erzeuger, Verteilung (Dämmung, Lage))

Angabe von dezentralen  Wärmeerzeugern, wie z.B.  Kamin oder  Kachelofen* (Typ, Brennstoff, Deck-ungsanteil)

Angaben zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen* (z.B. Wärmeschutzmaßnahmen, Austausch der Heizanlage) 

Energieverbrauch bzw. Heizkostenabrechnung der einzelnen Heizungssysteme von mindestens 3 Jahren

letztes Schornsteinfeger-Protokoll (Abgasmessung)


2.2 Verbrauchsausweis:

Allgemeines zum Energie-Verbrauchsausweis:

Beim  Verbrauchsausweis erfolgt die  Einordnung der  energetischen Qualität des Gebäu-des mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei a ufeinanderfolgenden  Jahren für die  Beheizung und die  zentrale Warmwasserbereitung (bei Nichtwohngebäuden zusätzlich Beleuchtung und Klimatisierung) ermittelt wird.

Hierbei werden auch das Klima und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt.
                                                                                                                                                     Beim  einfachen und  kostengünstigen  Verbrauchsausweis wird aus dem  tatsächlichem  Heizenerver-brauch mit einem  standarisierten  Rechenverfahren der  Heizenergieverbrauch pro Wohn- bzw. Nutzfläche ermittelt. 

Da das Nutzerverhalten in das Ergebnis eingeht, sind die Verbrauchswerte lediglich Anhaltswerte.

Verbrauchsausweise haben  keine  Angaben  zur  energetischen  Verbesserung  von  Gebäuden  und dienen deshalb nicht als Grundlage für Gebäudesanierungen. 

Der  Verbrauchsausweis  beinhaltet  allgemeine Empfehlungen über sinnvolle  Sanierungs- und  Modernisie-rungsmaßnahmen.     


Folgende Unterlagen werden benötigt (*oder sind evtl. noch örtlich aufzunehmen):

Anlaß des Auftrags (Verkauf, Vermietung etc.)

allgemeine Angaben zum Eigentümer (Name, Anschrift, Telefon)

allgemeine Angaben zum Objekt (Gebäudeart, Gebäudetyp, Gebäudekategorie (bei Nicht-Wohngebäuden),  Anschrift,  Baujahr,  Gebäudeteile, Anzahl der Wohnungen, Anzahl der Haupteingänge, evtl. beheizter Keller etc.)

Angabe der beheizten Wohnfläche*

Angabe der beheizten Nutzfläche* bei Nicht-Wohngebäuden

Angaben zur Länge eines evtl. Leerstands

Angaben zu evtl. schon sanierten Außenbauteilen (Dach, oberste Decke,  Außenwände,  Fenster, Au-ßentüren, Kellerdecke, Bodenplatte gegen Erdreich etc.)

Angaben zu den Heizungs- und evtl.  Kaminsystemen* (Baujahr der  Anlagentechnik,  Anzahl der Hei- zungsanlagen, Brennstofftyp, Dämmung der Heizungsrohre, Reglertyp  etc.)

Typ der evtl. Klimaanlage bei Nicht-Wohngebäuden* (Baujahr)

Energieverbrauch bzw. Heizkostenabrechnung der einzelnen Heizungssysteme von mindestens 3 Jah-ren                                                                                                                                                        Anmerkung:  Die Verbrauchswerte können vom Eigentümer (z.B. für  Mietwohnungen, für die der Verbrauch nicht vorliegt) auch beim zuständigen Versorgungsunternehmen gegen einen Gebühr angefragt werden.

Energieanteil für evtl. separate sonstige Wärme für Warmwasserbereitung oder Wirtschaftswärme (bei Nicht-Wohngebäuden) von mindestens 3 Jahren

Stromverbrauch (z.B. für Heizungsstrom, Warmwasserbereitung, Lüftung, Beleuchtung, Kühlung,  Ver- brauchsobjekte etc.) von mindestens 3 Jahren bei Nicht-Wohngebäuden




3.1 Energieberatung:

Die Honorarkosten für die  Energieberatung hängt vom  Gebäudetyp, der Gebäudenutzung, der Gebäu-degröße, der Art und dem  Umfang evtl. Modernisierungs- und Förderungsmaßnahmen sowie der Voll- ständigkeit der benötigten und vom  Auftraggeber zur  Verfügung gestellten  Unterlagen und Informationen ab. 

Die anfallenden Honorare orientieren sich nach den marktüblichen Vergleichspreisen.

Ein  individuelles  Festpreisangebot kann auf  Anfrage  jederzeit  kurzfristig und unverbindlich erstellt werden. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder nehmen Sie telefonischen Kontakt auf.


3.2 Bedardarfsausweis:

Die Honorarkosten für die  Ausstellung von Energieausweisen hängen vom Gebäudetyp, der Gebäude- nutzung,  der Gebäudegröße,  der benötigten  Variante sowie der  Vollständigkeit der  benötigten und vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Informationen ab.

Die anfallenden Honorare orientieren sich nach den marktüblichen Vergleichspreisen.

Ein  individuelles  Festpreisangebot kann auf  Anfrage  jederzeit  kurzfristig und unverbindlich erstellt werden. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder nehmen Sie telefonischen Kontakt auf


3.3 Verbrauchsausweis:

Die  Honorarkosten  für  die  Ausstellung  einens  Verbrauchsausweises  betragen  pauschal  75,--  €   pro Nutzungseinheit,  wenn alle benötigten  Unterlagen und Informationen vom Auftraggeber vollständig vorgelegt werden.




Alle obigen Angabe zur gültigen Gesetzeslage sind ohne Gewähr!

 
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